Ämter
Ämter, auch öffentliche Ämter genannt, werden von Personen ausgeübt, die direkt oder indirekt durch die wahlberechtigte Bevölkerung gewählt werden. Ein öffentliches Amt kann mit einem Gehalt entlohnt werden - oder ein reines Ehrenamt sein.
Auf Kommunalebene werden folgende Ämter durch die Kommunalwahlen vergeben: Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin, Landrat bzw. Landrätin, Bezirksvertreter/in, Gemeinderat/rätin und Kreistagsabgeordnete/r. In der Kommunalpolitik werden sowohl Generalisten als auch Spezialisten gebraucht.
Generalisten sind für das Bürgermeister- und Landratsamt geeignet. In einer kreisfreien Stadt ist das Amt des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin zu vergeben. Spezialisten eignen sich besonders als Mitglied von Gemeinderat, Kreistag und Bezirksvertretung.








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