Fachbegriffe

Ämter

Ämter, auch öffentliche Ämter genannt, werden von Personen ausgeübt, die direkt oder indirekt durch die wahlberechtigte Bevölkerung gewählt werden. Ein öffentliches Amt kann mit einem Gehalt entlohnt werden - oder ein reines Ehrenamt sein.

Auf Kommunalebene werden folgende Ämter durch die Kommunalwahlen vergeben: Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin, Landrat bzw. Landrätin, Bezirksvertreter/in, Gemeinderat/rätin und Kreistagsabgeordnete/r. In der Kommunalpolitik werden sowohl Generalisten als auch Spezialisten gebraucht.

Generalisten sind für das Bürgermeister- und Landratsamt geeignet. In einer kreisfreien Stadt ist das Amt des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin zu vergeben. Spezialisten eignen sich besonders als Mitglied von Gemeinderat, Kreistag und Bezirksvertretung.