Fachbegriffe

Altersbestimmungen

Um selbst wählen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Möchte man kandidieren, wird es schon etwas komplizierter: Um sich für das Bürgermeister- oder Landratsamt zu bewerben, muss man mindestens 23 Jahre, für einen Platz im Gemeinderat, Kreistag oder in der Bezirksvertretung mindestens 18 Jahre alt sein.

Nach oben hin sind allerdings keine Grenzen gesetzt. Mit einem Beschluss vom 9. Oktober 2007 wurde die bestehende Altersgrenze von 68 Jahren für Landrats- und Bürgermeisteramt aufgehoben.