Beigeordnete
Beigeordnete sind leitende Verwaltungsbeamte, die die Position des Wahlleiters oder der Wahlleiterin übernehmen, wenn der kommunale Wahlleiter selbst kandidiert.
Der kommunale Wahlleiter ist: bei den Wahlen der Bürgermeister, des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen der kommunale Hauptverwaltungsbeamte, also der amtierende Bürgermeister bzw. die amtierende Bürgermeisterin, bei den Landrats- und Kreistagswahlen der amtierende Landrat bzw. die amtierende Landrätin.
Für Beigeordnete gilt, was auch für den kommunalen Wahlleiter gilt: selbstverständlich dürfen sie selbst nicht für das zu wählende Amt kandidieren.








Siehe auch