Fachbegriffe

Bezirksvertretung

Bezirksvertretungen sind die kleinsten politischen Einheiten in den Kommunen. Die Bezirksvertretung ist unter anderem zuständig für den Unterhalt und die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen im Stadtbezirk und für kulturelle Angelegenheiten.

Das Amt als Mitglied der Bezirksvertretung wird nicht hauptamtlich ausgeübt, das heißt: mehr als eine geringe Aufwandsentschädigung ist nicht drin! Einzig der Bezirksvorsteher bzw. die Bezirksvorsteherin erhalten eine monatliche Pauschale für ihre Arbeit.

Übrigens: „Bezirksvertreter” und „Bezirksvertreterin” ist keine offizielle Amtsbezeichnung, sondern nur die umgangssprachliche Bezeichnung für die Mitglieder der Bezirksvertretung. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben in ihren Satzungen auch festgelegt, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung als „Bezirksverordnete” bezeichnet werden sollen.