Fachbegriffe

Bürgerbegehren

Ist ein Bürger oder eine Bürgerin unzufrieden mit einer kommunalpolitischen Entscheidung, kann er oder sie jederzeit Einspruch einlegen: mit einem Bürgerbegehren.

Bevor ein Bürgerbegehren jedoch offiziell verhandelt werden kann, müssen eine gewisse Anzahl von Unterschriften von den Mitbürgerinnen und Mitbürgen der Gemeinde bzw. des Kreises gesammelt werden.