Bürgerbegehren
Ist ein Bürger oder eine Bürgerin unzufrieden mit einer kommunalpolitischen Entscheidung, kann er oder sie jederzeit Einspruch einlegen: mit einem Bürgerbegehren.
Bevor ein Bürgerbegehren jedoch offiziell verhandelt werden kann, müssen eine gewisse Anzahl von Unterschriften von den Mitbürgerinnen und Mitbürgen der Gemeinde bzw. des Kreises gesammelt werden.
Siehe auch







