Fachbegriffe

Nominierung

Wer kandidieren möchte, muss vorher nominiert, d.h. vorgeschlagen oder ernannt werden. Dies geschieht bei Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei oder einer Wählergruppe auf der Nominierungsversammlung.

Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen müssen für ihre Kandidatur Unterschriften von Bürgern und Bürgerinnen sammeln - und zwar in der der Gemeinde, in der sie kandidieren wollen.