Fachbegriffe

Wahlleiter / Wahlleiterin

Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter hat einen wichtigen Posten: Er bzw. sie ist verantwortlich für den Ablauf der Wahlen und steht dem Wahlausschuss vor.

Der kommunale Wahlleiter ist: bei den Wahlen der Bürgermeister, des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen der kommunale Hauptverwaltungsbeamte, also der amtierende Bürgermeister, bei den Landrats- und Kreistagswahlen die amtierende Landrätin. Sofern er oder sie nicht selber zur Wahl steht.

Dann übernimmt ein Beigeordneter den Posten des Wahlleiters oder der Wahlleiterin.