Wahlmöglichkeiten
Die Wahlmöglichkeiten bei Kommunalwahlen sind in Nordrhein-Westfalen durchaus eingeschränkt, da die Wählerinnen und Wähler für jede Wahl nur eine Stimme zu vergeben haben.
Es ist zwar möglich, auf jedem Stimmzettel eine andere Partei zu wählen, aber das war’s auch schon. Die Stimme für den Kandidaten ist auch gleichzeitig eine Stimme für seine Partei. Bei den Wahlen zum Gemeinderat oder Kreistag wählt man automatisch auch die Kandidatinnen und Kandidaten, die später über die Reserveliste ihrer Partei ein Mandat erhalten.
In anderen Bundesländern geht es dagegen schon etwas flexibler zu: Hier können die Wählerinnen und Wähler mehrere Stimmen auf einmal verteilen.
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