Wahlorgane
Wahlleitung und Wahlausschuss sind die maßgeblichen Wahlorgane bei den Kommunalwahlen. Sie bestimmen die Wahl- und Stimmbezirke sowie die Wahllokale und organisieren und überwachen den Wahlablauf von Anfang an.
Am Wahltag leitet ein Wahlvorstand von vier bis sieben Personen unter Leitung eines Wahlvorstehers die Wahl.
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