Fachbegriffe

Wahlperiode

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Die Wahlperiode ist die Zeit, in der die Gewählten das Sagen in der Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis haben, in dem sie gewählt wurden.

Sie dauert bei Bürgermeistern und Landräten sechs, bei Gemeinderat, Kreistag und Bezirksvertretung fünf Jahre.