Wohnsitz
Wer in einer Gemeinde wählen möchte, muss hier seinen Hauptwohnsitz angemeldet haben und zwar mindestens 16 Tage vor der Wahl.
Auch für die Kandidaten und Kandidatinnen ist der Hauptwohnsitz ein wichtiges Kriterium: Wer als Bürgermeister oder Landrätin kandidiert, muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, aber nicht zwingend in dem Ort haben, in dem er kandidieren will.
Kandidaten für die Ämter Gemeinderat, Kreistagsabgeordnete oder Bezirksvertreter müssen ihren Hauptwohnsitz seit über drei Monaten in der Gemeinde haben, in der sie kandidieren wollen.
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