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Sie sind Einzelkämpferin?
Für den Einstieg in Ihre Karriere als Landrätin müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen von einem Wahlberechtigten in Ihrem Landkreis zur Wahl vorgeschlagen werden. Das können Sie auch selber machen.
- Dann müssen Sie im Landkreis Unterschriften von Wählerinnen und Wählern sammeln, die Ihre Kandidatur unterstützen.

Wenn Sie die Unterschriften Ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer bekommen haben, schicken Sie die Liste dem Kreiswahlleiter zur Prüfung. Diese Angaben zur Ihrer Person müssen noch dazu:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Geburtsdatum- und Ort
- Staatsangehörigkeit.
Außerdem müssen Sie zwei Vertrauenspersonen nennen, die der Kreiswahlleiter fragen kann, wenn es Probleme mit Ihrem Wahlvorschlag gibt.
Sternchen: Anzahl der Unterschriften
Für Ihre Kandidatur brauchen Sie mindestens fünf mal so viele Unterstützungs-Unterschriften, wie der Kreistag des Landkreises Mitglieder hat. Das sind zwischen 240 Unterschriften in kleinen und 360 in großen Kreisen. Die Ausnahme:Sie brauchen keine Unterschriften, wenn Sie schon im Amt sind und erneut kandidieren.
Sternchen: Vertrauenspersonen
Nennen Sie in Ihrem Wahlvorschlag keine Vertrauenspersonen, wird automatisch die erste und die zweite Person von Ihrer Unterschriftenliste genommen. Also aufpassen, wer ganz oben steht!







