Bezirksvertretung
Bezirksvertretungen sind die kleinsten politischen Einheiten. Sie gibt es in den meisten Großstädten über 100.000 Einwohner, die so groß und finanziell so stark sind, dass sie ohne Landkreis auskommen. In diesen Städten ist das Stadtgebiet in mehrere Bezirke eingeteilt – zwischen drei und zehn, ohne dass dabei aber Stadtviertel in mehrere Bezirke getrennt werden.
Zuständigkeiten Die Bezirksvertretung ist unter anderem zuständig für den Unterhalt und die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen im Stadtbezirk und für kulturelle Angelegenheiten, sofern das nicht der Gemeinderat an sich zieht: Der steht über der Bezirksvertretung.
In die Bezirksvertretung kann für fünf Jahre gewählt werden, wer bei den Kommunalwahlen auf der Bewerberliste einer Partei oder Wählergruppe steht, eine Einzelkandidatur ist nicht möglich.
Die Bezirksvertretung leitet der Bezirksvorsteher, der nicht direkt von den Bürgern, sondern nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Bezirksvertretung gewählt wird. Gegenüber den Bürgern hat er damit ein schwaches Mandat, da sie ihn nicht selbst gewählt haben.
Der einzige Berechtigte Der Bezirksvorsteher ist auch der einzige Berechtigte, dem eine besondere Aufwandsentschädigung für seine Arbeit zusteht, allerdings kann diese Regel auch für die Stellvertreter und Fraktionsvorsitzenden in der Bezirksvertretung ausgedehnt werden. "Einfache" Mitglieder der Bezirksvertretung erhalten eine monatliche Pauschale als Aufwandsentschädigung, mit der vor allem der Verdienstausfall ausgeglichen werden soll.








