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Funktion Bürgermeister

Der Bürgermeister einer Gemeinde muss doppelt arbeiten: Einmal als Vorsitzender des Gemeinderates, dann noch als Chef der Verwaltung. Dafür ist er auch fest angestellt und erhält ein Gehalt: als „hauptamtlicher kommunaler Leitungsbeamter“.

Der wichtigste politische Vertreter seiner Gemeinde Als Vorsitzender des Gemeinderats ist er der wichtigste politische Vertreter seiner Gemeinde. Er wird in einem eigenen Wahlgang direkt von den Wählerinnen und Wählern gewählt – für sechs Jahre. Der Bürgermeister ist zwar Vorsitzender, aber nicht Mitglied des Gemeinderats. Aber wenn es bei Abstimmungen der Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht und seine Stimme dann noch hinzukommt, gibt diese den Ausschlag. Im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, ist der Bürgermeister automatisch Vorsitzender.

Chef der Verwaltung In seiner zweiten Funktion, als Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Er beaufsichtigt die laufenden Geschäfte der Gemeinde, kann einzelne Aufgaben aber auch persönlich übernehmen. Außerdem vertritt er die Gemeinde in rechtlichen Dingen.

Natürlich muss der Bürgermeister auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu seinen Aufgaben.

Der offizielle Titel Oberbürgermeister ist der offizielle Titel des direkt gewählten Bürgermeisters einer kreisfreien Stadt. Ihm zur Seite gestellt sind bis zu drei weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.