Funktion Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin einer Gemeinde muss doppelt arbeiten: Einmal als Vorsitzende des Gemeinderates, dann noch als Chefin der Verwaltung. Dafür ist sie auch fest angestellt und erhält ein Gehalt: als „hauptamtliche kommunale Leitungsbeamtin“.
Die wichtigste politische Vertreterin ihrer Gemeinde Als Vorsitzende des Gemeinderats ist sie die wichtigste politische Vertreterin ihrer Gemeinde. Sie wird in einem eigenen Wahlgang direkt von den Wählerinnen und Wählern gewählt – für sechs Jahre. Die Bürgermeisterin ist zwar Vorsitzende, aber nicht Mitglied des Gemeinderats. Aber wenn es bei Abstimmungen der Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht und ihre Stimme dann noch hinzukommt, gibt diese den Ausschlag. Im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, ist die Bürgermeisterin automatisch Vorsitzende.
Chefin der Verwaltung In ihrer zweiten Funktion, als Chefin der Verwaltung, ist die Bürgermeisterin für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Sie beaufsichtigt die laufenden Geschäfte der Gemeinde, kann einzelne Aufgaben aber auch persönlich übernehmen. Außerdem vertritt sie die Gemeinde in rechtlichen Dingen.
Natürlich muss die Bürgermeisterin auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu ihren Aufgaben.
Der offizielle Titel Oberbürgermeisterin ist der offizielle Titel der direkt gewählten Bürgermeisterin einer kreisfreien Stadt. Ihr zur Seite gestellt sind bis zu drei weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.










Ludger Banken, Bürgermeister von Everswinkel, parteilos