Funktion Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde: Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte wie Schwimmbäder oder Bibliotheken. Der Gemeinderat fällt damit die Entscheidungen, die die Verwaltung umsetzen muss.
Wie viele Mitglieder der Rat einer Gemeinde hat, hängt davon ab, wie groß sie ist: Von 20 - kleine Kommunen bis 5.000 Einwohnern - bis hin zu 90 Vertreterinnen und Vertretern in den großen Kommunen über 700.000 Einwohnern.
Ratsmandate Die Hälfte der Ratsmandate bekommen die Kandidaten, die direkt einen Wahlkreis gewinnen konnten. Die andere Hälfte bekommen Kandidaten aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen – in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben.
Gemeinderat ist man nicht hauptberuflich, allerdings erhalten Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung und müssen von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit im Rat freigestellt werden. Haben sie dadurch einen Verdienstausfall, werden sie auch dafür entschädigt.
Ein Problem: Die ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitglieder arbeiten mit einer hauptamtlichen Verwaltung zusammen. Die sorgt für eine große Menge an Vorlagen für die „Feierabend“-Mandatsträger im Gemeinderat – und die müssen dann die Zeit finden, alles in der gebotenen Sorgfalt zu studieren, um sich sachgerecht entscheiden zu können.
Ausschüsse und „Sachkundige Bürger“ Der Gemeinderat wird für fünf Jahre gewählt. Den Vorsitz im Rat hat der bzw. die direkt von den Bürgerinnen und Bürgerin gewählte hauptamtliche Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin. Außerdem bildet der Rat für verschiedene Aufgabengebiete Ausschüsse, die entsprechend der Fraktionsstärke besetzt werden. In den meisten Ausschüssen können im Übrigen auch sog. „Sachkundige Bürger“ mitarbeiten.










Annika Hungerberg, Ratsherrin aus Leverkusen,SPD