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Funktion Landrätin

Die Landrätin wird wie ein Bürgermeister direkt von den Wählern gewählt - für sechs Jahre. Und genauso wie ein Bürgermeister wird sie für ihre Tätigkeit bezahlt: als "hauptamtliche kommunale Leitungsbeamtin".

Als Vorsitzende des Kreistages bereitet die Landrätin dessen Sitzungen vor und leitet sie auch. Dafür muss sie den Kreistag ständig über Wichtiges auf dem Laufenden halten. Die Landrätin hat im Kreistag normales Stimmrecht - wie jedes andere Mitglied.

Beaufsichtigen und Leiten Die Landrätin beaufsichtigt zum einen die Gemeinden ihres Landkreises, zum anderen leitet sie die Verwaltung des Landkreises und führt dessen Geschäfte.

Dazu gehört auch, dass sie den Kreis in rechtlichen Fragen vertritt.

Eine weitere Aufgabe der Landrätin: Sie muss die Landesregierung über alles landespolitisch Relevante in ihrem Landkreis informieren.