Mediathek

Funktion Landrat

Der Landrat wird wie der Bürgermeister direkt von den Wählern gewählt – für sechs Jahre. Und genauso wie ein Bürgermeister wird er für seine Tätigkeit bezahlt: als „hauptamtlicher kommunaler Leitungsbeamter“.

Als Vorsitzender des Kreistages bereitet der Landrat dessen Sitzungen vor und leitet sie auch. Dafür muss er den Kreistag ständig über Wichtiges auf dem Laufenden halten. Der Landrat hat im Kreistag normales Stimmrecht - wie jedes andere Mitglied.

Beaufsichtigen und Leiten Der Landrat beaufsichtigt zum einen die Gemeinden seines Landkreises, zum anderen leitet er die Verwaltung des Landkreises und führt dessen Geschäfte.

Dazu gehört auch, dass er den Kreis in rechtlichen Fragen vertritt.

Eine weitere Aufgabe des Landrats: Er muss die Landesregierung über alles landespolitisch Relevante in seinem Landkreis informieren.