Kandidaturmöglichkeiten
Bei den Kandidaturmöglichkeiten bei der Kommunalwahl gilt: Fast alles geht. Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich vor der Wahl nicht auf ein Amt festlegen, können sich gleichzeitig für fast alle Ämter auf Kreis- und Gemeindeebene bewerben. Einzige Ausnahme: Man darf nicht gleichzeitig für das Amt des Landrates und des Bürgermeisters kandidieren.
Ausnahmen Diese fast unbegrenzte Freiheit genießen aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger: Beamte oder Angestellte der Verwaltung einer Kommune dürfen sich dann nicht um ein Mandat bewerben, wenn sie Aufsichtsfunktionen wahrnehmen. Sonst würden sie sich am Ende selber kontrollieren können.
Keine Fünf-Prozent-Hürde Grundsätzlich gilt außerdem: In NRW gibt es seit 1999 keine Fünf-Prozent-Hürde mehr, die verhindert, dass Parteien und Bewerber, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erreichen, in die politischen Gremien einziehen dürfen.









