Wahlmöglichkeiten
Für jede Wahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme – das schränkt die Wahlmöglichkeiten bei Kommunalwahlen durchaus ein. Es ist zwar möglich, auf jedem Stimmzettel eine andere Partei zu wählen, also zum Beispiel einen Bürgermeister von Partei A, für den Gemeinderat aber einen Kandidaten von Partei B – aber das war’s auch schon.
Direkt und Reserve Denn zu den Wahlen zum Gemeinderat oder Kreistag erscheinen auf dem Wahlzettel neben den Kandidatinnen und Kandidaten, die diesen Wahlkreis direkt gewinnen wollen, auch die ersten drei Kandidatinnen und Kandidaten, die später über die Reserveliste ihrer Partei ein Mandat erhalten wollen: Die wählt man automatisch mit, wenn man sich für einen Direktkandidaten entscheidet, ob man will oder nicht: Die Stimme für den Kandidaten ist auch gleichzeitig eine Stimme für seine Partei. Wer einen der Reservekandidaten nicht mag, hat in diesem Fall keine Wahl!
Kumulieren und panaschieren In anderen Bundesländern geht das durchaus: Da können die Wählerinnen und Wähler mehrere Stimmen auf einmal verteilen; so können die Parteilisten durch kumulieren („häufeln”) von Stimmen auf einzelnen Kandidaten durcheinandergewirbelt werden. Und durch panaschieren (frz.: panacher = bunt machen, mischen) kann man seine Stimmen auch auf verschiedene Parteien aufteilen. Vorteil: Die Wählerinnen und Wähler brauchen sich nicht an die Rangfolge der Parteinominierung halten. Nachteil: Die Stimmzettel werden unübersichtlicher. Die Einführung von „kumulieren und panaschieren“ in Nordrhein-Westfalen ist umstritten.









