Mediathek

Zeitschiene Kommunalwahl 2009

20.04.2008 In der amtlichen Statistik wird die Bevölkerungszahl bekannt gegeben. Sie ist maßgeblich für den Zuschnitt der Wahlbezirke. Daraus ergeben sich dann die Anzahl der von Einzelbewerbern zu sammelnden Unterstützer-Unterschriften sowie die Anzahl der Volksvertreter, die gewählt werden.

21.07.2008 Zu diesem Zeitpunkt können frühestens die Vertreter für die Vertreterversammlung gewählt sowie die Bürgermeisterkandidaten nominiert werden. Außerdem sollen jetzt möglichst rasch die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke erfolgen, die Stimmbezirke festgelegt, sowie die Beisitzer des Wahlausschusses und ihre Stellvertreter gewählt werden. Die Fristen für die Einteilung der Wahlbezirke ist unterschiedlich lang:

30.09.2008 Bis zu diesem Datum muss auf Gemeindebene die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke durch den Wahlausschuss erfolgt sein. Erst danach können die Ratskandidaten aufgestellt werden.

31.10.2008 Bis zu diesem Datum muss auf Kreisebene die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke erfolgt sein. Jetzt kann man nach Aufruf auch dem jeweiligen Wahlleiter Kandidaten vorschlagen. Außerdem werden anschließend die Wahlräume von den kommunalen Hauptverwaltungsbeamten festgelegt und die Wählerverzeichnisse angelegt sowie die Wahlvorsteher und die Beisitzer des Wahlvorstandes bestimmt.

13.07.2009 Die Frist, innerhalb derer man Wahlvorschläge für die Kandidaten und Listen einreichen kann, läuft um 18.00 Uhr ab. Diese müssen bis spätestens zum

22.07.2009 vom jeweiligen Wahlleiter nach Überprüfung vom Wahlausschuss verkündet werden. Wird dabei ein Vorschlag abgelehnt, kann bis zum 25.07.2009 dagegen Einspruch erhoben werden.

26.07.2009 Die Erstellung der Wählerverzeichnisse für alle wahlberechtigten Personen wird abgeschlossen.

27.07.2009 Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt und muss bis zum 9.8.2009 abgeschlossen sein.

30.07.2009 Der Landeswahlausschuss muss bis jetzt über Beschwerden wegen zurückgewiesener und auch zugelassener Wahlvorschläge entscheiden. Die Wahlausschüsse der Kreise haben dafür bis zum 31.7.2009 Zeit.

10.08.2009 - 14.08.2009 In diesem Zeitraum können die Wählerverzeichnisse eingesehen werden, um die Angaben zur eigenen Person zu prüfen. Der 14.08. ist gleichzeitig der letzte Tag, Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis zu erheben, wie zum Beispiel für bisher nicht im Wählerverzeichnis aufgeführte Wahlberechtigte, ihre Aufnahme in das Verzeichnis zu beantragen.

14.08.2009 Wer bei der Kommunalwahl wählen will, muss spätestens ab jetzt seinen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

24.08.2009 Letzter Tag für die öffentliche Wahlbekanntmachung durch die Bürgermeister.

28.08.2009 Letzter Tag, an dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können (Posteingang!).

30.08.2009 Wahltag: Die Wahllokale in den Wahlräumen sind von 8.00-18.00 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen müssen bis 16.00 Uhr eingegangen sein. Ab 18.00 Uhr erfolgen erst die Stimmauszählung und dann die Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse.

Ab 31.08.2009 Frühestmöglicher Termin für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den jeweiligen Wahlausschuss.