Wählen

Wer wählt, bestimmt mit!

Oder: Die Macht einen Vertrauensjob zu vergeben.

Wer bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt, darf fünf Jahre lang in der Kommune Entscheidungen fällen. Also: Sie vergeben einen Vertrauensjob mit Ihrer Stimme.

Sie müssen drei Bedingungen erfüllen, um wählen zu dürfen:

  • Sie sind 16 Jahre oder älter,
  • haben seit 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Ihrer Gemeinde,
  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.

Trifft alles zu, erhalten Sie vier Wochen vor der Wahl Post von der Gemeindeverwaltung: Ihre Wahlbenachrichtigung.

Sternchen: Wahlbenachrichtigung

Der Briefkasten bleibt leer, wenn Ihnen wegen eines Schwerverbrechens das Wahlrecht entzogen wurde oder wenn sie entmündigt werden mussten.