- > Voraussetzungen
Wer wählt, bestimmt mit!
Oder: Die Macht einen Vertrauensjob zu vergeben.
Wer bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt, darf fünf Jahre lang in der Kommune Entscheidungen fällen. Also: Sie vergeben einen Vertrauensjob mit Ihrer Stimme.
Sie müssen drei Bedingungen erfüllen, um wählen zu dürfen:
- Sie sind 16 Jahre oder älter,
- haben seit 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Ihrer Gemeinde,
- besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.
Trifft alles zu, erhalten Sie vier Wochen vor der Wahl Post von der Gemeindeverwaltung: Ihre Wahlbenachrichtigung.
Sternchen: Wahlbenachrichtigung
Der Briefkasten bleibt leer, wenn Ihnen wegen eines Schwerverbrechens das Wahlrecht entzogen wurde oder wenn sie entmündigt werden mussten.








